
Der Strom entscheidet über den Standort
Netzanschluss, Batteriespeicher, erneuerbare Erzeugung und Abwärme sind bei Bright & Green nicht Teil der Gebäudetechnik, sondern der Ausgangspunkt der Entwicklung. Diese Seite beschreibt das Vorgehen und die Anforderungen, die das Energieeffizienzgesetz an neue Rechenzentren stellt.
Die elektrische Leistung als begrenzender Faktor
Ein Rechenzentrum benötigt rund um die Uhr elektrische Leistung, die nur die Hoch- oder Höchstspannungsebene liefern kann. Freie Kapazität an geeigneten Umspannwerken ist knapp, weil Industrie, Elektrifizierung und Erzeugung um dieselben Netze konkurrieren. Netzbetreiber vergeben Anschlüsse in geregelten Verfahren, und die vergebene Kapazität steht kein zweites Mal zur Verfügung.
Ein Gebäude lässt sich planen und eine Fläche erwerben, ein Netzanschluss lässt sich dagegen nur sichern. Erst die verbindliche Anschlusszusage macht aus einer Fläche einen Standort. Deshalb steht die Energiefrage bei Bright & Green am Anfang jeder Entwicklung.
Das Netzanschlussverfahren in vier Schritten
Das Verfahren führt in vier Schritten beim zuständigen Netzbetreiber zur verbindlichen Anschlusszusage.
Netzanschlussbegehren
Das Netzanschlussbegehren ist die formale Anfrage beim zuständigen Übertragungs- oder Verteilnetzbetreiber mit Angaben zu Anschlussleistung, Standort und Zeitplan. Es eröffnet das Verfahren und sichert die Position in der Bearbeitungsreihenfolge.
Netzverträglichkeitsprüfung
Der Netzbetreiber prüft, ob und wo die Leistung aufgenommen werden kann – am bestehenden Umspannwerk, nach dessen Ausbau oder über ein neues.
Anschlusszusage und Vertrag
Die verbindliche Zusage legt Anschlusspunkt, Anschlussleistung, Termin und Kosten fest und wird mit dem Netzanschlussvertrag rechtlich bindend. Ab diesem Zeitpunkt lässt sich der Standort bewerten und finanzieren.
Umspannwerk
Je nach Anschlussleistung und Netzsituation wird ein bestehendes Umspannwerk erweitert oder ein eigenes errichtet. Es ist Bestandteil des Projekts und des Flächenbedarfs und wird von Beginn an mitgeplant.
Funktionen des Batteriespeichers am Rechenzentrum
Der Speicher erfüllt vier Aufgaben, die die Anschlussleistung besser ausnutzen und den Betrieb absichern.
Spitzenlast
Der Speicher deckt Lastspitzen ab. Der Netzanschluss kann auf die mittlere Last ausgelegt werden, nicht auf die höchste.
Überbrückung
Bei einem Netzausfall trägt der Speicher die Last, bis die Notstromversorgung übernimmt – ohne Unterbrechung und ohne Dieselstart bei kurzen Störungen.
Netzdienstleistung
In Zeiten geringer Last stellt der Speicher dem Netz Regelleistung zur Verfügung und erzielt damit Erlöse, die den Betrieb entlasten.
Anschlussoptimierung
Aus einer begrenzten Anschlussleistung wird mehr nutzbare IT-Leistung. In vielen Fällen entscheidet der Speicher darüber, ob ein Standort überhaupt realisierbar ist.
Bright & Green entwickelt, baut und betreibt Batteriespeicher selbst, eigenständig am Netz ebenso wie am Rechenzentrum. Der Speicher am Rechenzentrum wird gemeinsam mit dem Netzanschluss ausgelegt und nicht nachträglich ergänzt.

Deckung des Strombedarfs
Betreiber von Rechenzentren müssen ihren Stromverbrauch seit dem 1. Januar 2024 bilanziell zu 50 Prozent und ab dem 1. Januar 2027 zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien decken (§ 11 Abs. 5 EnEfG). Diese Vorgabe ist gesetzlich verbindlich.
Bright & Green deckt den Bezug über langfristige Stromlieferverträge mit Erzeugern und, sofern der Standort es zulässt, über eigene Erzeugung am Standort oder in dessen Nähe. Solar- und Speicherprojekte bilden das Kerngeschäft des Unternehmens: Wir beurteilen, welche Menge ein Erzeuger liefern kann, wie ein Liefervertrag aufgebaut sein muss und wie sich Erzeugung, Speicher und Last zu einem tragfähigen Anschlusskonzept fügen.

Verwertung der Abwärme
Nahezu die gesamte elektrische Leistung eines Rechenzentrums wird in Wärme umgesetzt. Sie fällt auf niedrigem Temperaturniveau an und lässt sich mit Wärmepumpen auf das Niveau eines Wärmenetzes heben. Als Abnehmer kommen Wärmenetze von Gemeinden und Stadtwerken, Industriebetriebe mit Prozesswärmebedarf und Neubaugebiete in der Umgebung in Betracht.
Rechenzentren, die ab dem 1. Juli 2026 den Betrieb aufnehmen, müssen einen Anteil wiederverwendeter Energie von mindestens 10 Prozent aufweisen; bei Betriebsaufnahme ab dem 1. Juli 2027 sind es 15 Prozent, ab dem 1. Juli 2028 20 Prozent (§ 11 Abs. 2 EnEfG). Die Anforderung entfällt, wenn eine Vereinbarung mit einer Gemeinde oder einem Wärmenetzbetreiber in der Nähe vorliegt, mit der sie innerhalb von zehn Jahren erfüllt werden kann (§ 11 Abs. 3 EnEfG).
Der Abwärmeabnehmer ist deshalb ein Standortkriterium, und die Gemeinde ist von Beginn an Gesprächspartner und nicht erst nach Fertigstellung des Gebäudes.
Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes an neue Rechenzentren
Quelle ist der Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de; der Paragraph steht bei jedem Punkt. Das ist eine Übersicht, keine Rechtsberatung.
- Anwendungsbereich
- Als Rechenzentrum gilt eine Struktur mit einer nicht redundanten elektrischen Nennanschlussleistung ab 300 Kilowatt.
- § 3 Nr. 24 EnEfG
- Energieverbrauchseffektivität (PUE)
- Rechenzentren, die ab dem 1. Juli 2026 den Betrieb aufnehmen, müssen eine Energieverbrauchseffektivität von höchstens 1,2 erreichen – spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme im Jahresdurchschnitt. Für Bestandsanlagen gelten 1,5 ab dem 1. Juli 2027 und 1,3 ab dem 1. Juli 2030.
- § 11 Abs. 1 und 2 EnEfG
- Wiederverwendete Energie
- Bei Betriebsaufnahme ab dem 1. Juli 2026 mindestens 10 Prozent, ab dem 1. Juli 2027 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Juli 2028 mindestens 20 Prozent. Eine Vereinbarung mit Gemeinde oder Wärmenetzbetreiber, mit der die Anforderung innerhalb von zehn Jahren erfüllt werden kann, ersetzt den Nachweis.
- § 11 Abs. 2 und 3 EnEfG
- Strom aus erneuerbaren Energien
- Bilanziell zu 50 Prozent seit dem 1. Januar 2024 und zu 100 Prozent ab dem 1. Januar 2027.
- § 11 Abs. 5 EnEfG
- Energie- oder Umweltmanagementsystem
- Pflicht für Betreiber seit dem 1. Juli 2025. Ab einer nicht redundanten Nennanschlussleistung von 1 Megawatt ist das System seit dem 1. Januar 2026 zu validieren oder zu zertifizieren.
- § 12 Abs. 1 und 3 EnEfG
- Informationspflicht
- Betreiber veröffentlichen jährlich bis zum 31. März Informationen über ihr Rechenzentrum für das vorangegangene Kalenderjahr und übermitteln sie an den Bund.
- § 13 Abs. 1 EnEfG
Bright & Green plant jedes Rechenzentrum so, dass diese Anforderungen im Betrieb erfüllt werden, und trägt als Betreiber selbst die Verantwortung für deren Einhaltung.
Herkunft der Energiekompetenz
Bright & Green hat fast zwanzig Jahre Solaranlagen und Batteriespeicher entwickelt, gebaut und betrieben, darunter mehr als 1.500 Solaranlagen in Größen von 0,5 bis 100 MWp in Deutschland und den Niederlanden. Netzbetreiber, Anschlussverfahren, Stromlieferverträge und Speicherbetrieb gehören zum täglichen Geschäft des Unternehmens.
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- Jahre Erfahrung
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- gebaute Solaranlagen
- 0,5–100 MWp
- Projektgrößen
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- Märkte
Energieprojekte in Deutschland und den Niederlanden
auf Dächern und Freiflächen
vom Gewerbedach bis zum Solarpark
Deutschland und Niederlande
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