
Der Investitionsabzugsbetrag, angewandt auf Batteriespeicher
Nach §7g EStG lässt sich ein Teil einer geplanten Investition steuerlich vorziehen. Bright & Green verbindet dieses Instrument mit einem Sachwert aus eigener Entwicklung, eigenem Bau und eigenem Betrieb: einem Batteriespeicher.
Unverbindliche Information, keine Steuerberatung.
Was §7g EStG erlaubt
Drei Werte sind gesetzlich festgelegt. Die Anwendung auf Ihren Betrieb hängt vom Einzelfall ab und obliegt Ihrer Steuerberatung.
- 50 %
- Investitionsabzugsbetrag
- 200.000 €
- Gewinngrenze
- 40 %
- Sonderabschreibung
der voraussichtlichen Anschaffungskosten, vorab gewinnmindernd
des Betriebs im Jahr des Abzugs
zusätzlich im Jahr der Anschaffung
Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt es, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer geplanten Investition schon vor der Anschaffung gewinnmindernd anzusetzen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Gewinn des Betriebs 200.000 € nicht überschreitet.
Im Jahr der Anschaffung kann zusätzlich eine Sonderabschreibung von 40 % in Anspruch genommen werden. Die steuerliche Wirkung wird dadurch zeitlich vorgezogen; es handelt sich um einen Liquiditätseffekt und nicht um eine Subvention, da sich der Abzug über die Laufzeit wieder ausgleicht.
Batteriespeicher eignen sich für dieses Modell, weil sie bewegliche Wirtschaftsgüter darstellen und laufende Erlöse erzielen. Ob die Investition zu Ihrem Betrieb passt, beurteilt Ihre Steuerberatung.
Gesetzliche Werte nach §7g EStG. Unverbindliche Information, keine Steuerberatung – die individuelle Beurteilung übernimmt Ihre Steuerberatung.

Für wen eine IAB-Investition in Frage kommt
Der Investitionsabzugsbetrag setzt einen Betrieb und die Einhaltung der Gewinngrenze voraus. Drei Gruppen erfüllen diese Voraussetzungen regelmäßig.
Betriebe unter der Gewinngrenze
Gewerbebetriebe, Freiberufler und Selbstständige, deren Gewinn im Jahr des Abzugs 200.000 € nicht überschreitet.
Betriebe mit anstehender Steuerlast
Betriebe, die im laufenden Jahr Gewinn versteuern und in den Folgejahren investieren wollen, können die steuerliche Wirkung vorziehen.
Investoren mit Interesse an einem Sachwert
Hinter der Beteiligung steht ein Batteriespeicher, der Erlöse am Strommarkt erzielt und von Bright & Green entwickelt, gebaut und betrieben wird.
Ablauf einer IAB-Investition
Der Ablauf umfasst fünf Schritte. Die steuerliche Beurteilung obliegt in jedem dieser Schritte Ihrer Steuerberatung.

Erstgespräch
Bright & Green klärt Ihre Ziele und ordnet ein, ob ein IAB-Ansatz für Ihren Betrieb grundsätzlich in Betracht kommt.
Größenordnung
Mit dem IAB-Rechner ermitteln Sie die steuerliche Wirkung anhand der §7g-Werte unverbindlich.
Projekt und Unterlagen
Sie erhalten die Unterlagen zu einem Speicherprojekt: Standort, Netzanschluss, Technik und Betriebskonzept.
Abstimmung mit der Steuerberatung
Ihre Steuerberatung beurteilt die Investition anhand der Projektunterlagen. Bright & Green stellt die dafür erforderlichen Nachweise bereit.
Beteiligung, Bau und Betrieb
Die Beteiligung wird geschlossen, der Speicher errichtet und von Bright & Green über die gesamte Laufzeit betrieben.
Was hinter der Beteiligung steht
Gegenstand der Beteiligung ist kein Fonds und kein Wertpapier, sondern ein Batteriespeicher mit eigenem Netzanschluss, den Bright & Green entwickelt, baut und betreibt.
Entwicklung, Bau und Betrieb in einer Verantwortung
Flächensicherung, Netzanschluss, Genehmigung, Errichtung, Steuerung und Vermarktung bleiben über die gesamte Laufzeit bei Bright & Green.
Erlöse am Strommarkt
Netzdienstleistungen, Arbitrage und Spitzenlastkappung: Der Speicher bedient mehrere Erlösquellen zugleich.
Technologiepartner und Zertifizierungen
Komponenten von Siemens, KACO new energy, Gotion High-tech, BYD und Kenter. Bright & Green ist nach ISO 9001, ISO 14001, VCA** und SEI zertifiziert.
Herkunft Solar
Über 10 Jahre Erfahrung und über 1.500 gebaute Solaranlagen bilden die Grundlage, auf der Bright & Green heute Speicher und Rechenzentren entwickelt.

Der Einstieg in IAB Invest
Angebote ansehen, die Größenordnung berechnen oder unmittelbar anfragen: Die drei Wege lassen sich in beliebiger Reihenfolge nutzen.
Was Investoren uns zum IAB fragen
Die Antworten beschreiben das Gesetz und unser Angebot. Was für Ihren Betrieb gilt, beurteilt Ihre Steuerberatung.
Keine Steuerberatung. Die Angaben beschreiben §7g EStG allgemein; die Beurteilung Ihres Falls übernimmt Ihre Steuerberatung.
Eine IAB-Investition anfragen
Senden Sie uns die Eckdaten Ihres Betriebs. Sie erhalten Projektunterlagen, mit denen Ihre Steuerberatung die Beurteilung vornehmen kann.