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Fachwissen

Warum der Netzanschluss über Rechenzentrumsstandorte entscheidet

Strom, nicht Fläche, ist der Engpass für Rechenzentren in Deutschland. Was ein Netzanschluss verlangt und wie ein Energieentwickler Standorte plant.

RechenzentrenNetzanschlussStandortentwicklung

Ein Rechenzentrum braucht drei Dinge: Fläche, Glasfaser und Strom. Fläche findet sich, Glasfaser lässt sich verlegen. Der Strom ist die Größe, die in Deutschland über Ja oder Nein entscheidet. Wer heute einen Standort prüft, prüft zuerst den Netzanschluss. Alles andere kommt danach.

Warum ist der Netzanschluss der Engpass und nicht die Fläche?

Weil ein Rechenzentrum eine Last ist, für die das Netz an den meisten Orten nicht gebaut wurde. Ein Campus zieht rund um die Uhr eine Leistung, die sonst nur Industriebetriebe abrufen, und er zieht sie ab dem ersten Tag des Betriebs.

Das Verteilnetz vor Ort ist auf Gewerbe, Wohnen und mittlere Industrie ausgelegt. Das nächste Umspannwerk hat eine feste Transformatorleistung, und ein Teil davon ist bereits vergeben oder reserviert. Zusätzliche Kapazität entsteht nur, wenn der Netzbetreiber baut: einen neuen Transformator, ein neues Umspannwerk, eine neue Leitung. Das folgt Netzausbauplänen, Genehmigungen und Lieferzeiten, nicht dem Wunsch eines einzelnen Anschlussnehmers.

Fläche verhält sich anders. Gewerbegebiete, Konversionsflächen und ehemalige Industriestandorte gibt es in vielen Regionen. Ein Bebauungsplan lässt sich aufstellen oder ändern. Glasfaser folgt der Nachfrage. Der Netzanschluss folgt ihr nicht, oder erst Jahre später. Deshalb ist er das Kriterium, an dem ein Standort zuerst scheitert oder zuerst besteht.

Was gehört zu einem Netzanschlussantrag für ein Rechenzentrum?

Ein Netzbetreiber, eine Spannungsebene, ein Anschlusspunkt, eine Leistung und ein Zeitplan. Aus diesen fünf Angaben entsteht die Netzverträglichkeitsprüfung, und aus der Prüfung die Anschlusszusage.

Netzbetreiber. Kleinere Lasten gehören zum Verteilnetzbetreiber, große Lasten zum Übertragungsnetzbetreiber. Wer zuständig ist, entscheiden die Leistung und die Netzstruktur vor Ort. Beide haben eigene Verfahren, eigene Fristen und eigene Formulare.

Spannungsebene. Kleine Rechenzentren hängen an der Mittelspannung. Große Campus brauchen die Hochspannungsebene, in Deutschland 110 kV, oder die Höchstspannung mit 220 und 380 kV. Mit der Spannungsebene wächst die Leistung, die angeschlossen werden kann, und der Aufwand: Ein Anschluss an die Hochspannung heißt in der Regel ein eigenes Umspannwerk auf dem Grundstück.

Anschlusspunkt. Der Netzbetreiber benennt das Umspannwerk oder die Leitung, an der die Last angeschlossen wird. Die Entfernung zwischen Anschlusspunkt und Grundstück bestimmt die Kosten der Anbindung. Wer sie trägt, regelt der Netzanschlussvertrag; üblich ist ein Baukostenzuschuss, der sich nach der bestellten Leistung richtet.

Leistung und Zeitplan. Ein Antrag nennt die Anschlussleistung und den Zeitpunkt, ab dem sie gebraucht wird. Reservierungen ohne konkretes Projekt werden von Netzbetreibern zunehmend hinterfragt. Wer Kapazität hält, muss belegen, dass er sie nutzt.

Der rechtliche Rahmen steht im Energiewirtschaftsgesetz. Nach § 17 Abs. 1 EnWG müssen Netzbetreiber Letztverbraucher und Speicher zu angemessenen, diskriminierungsfreien und transparenten Bedingungen anschließen. Verweigern dürfen sie den Anschluss nach § 17 Abs. 2 EnWG nur, wenn er ihnen technisch oder wirtschaftlich nicht möglich oder nicht zumutbar ist, in Textform begründet; bei Kapazitätsmangel muss die Begründung auf Verlangen angeben, welche Ausbaumaßnahmen und Kosten den Anschluss ermöglichen würden. Nach § 17 Abs. 2b EnWG können Netzbetreiber außerdem flexible Netzanschlussvereinbarungen anbieten, in denen die maximale Entnahmeleistung statisch oder dynamisch begrenzt wird. Für Rechenzentren ist das ein Werkzeug, kein Hindernis: Eine begrenzte Leistung zu einem frühen Zeitpunkt ist oft mehr wert als die volle Leistung Jahre später.

Warum rücken Standorte außerhalb von Frankfurt in den Blick?

Weil das Netz im Rhein-Main-Gebiet an vielen Stellen ausgelastet ist und viele Rechenlasten die Nähe zum Internetknoten nicht brauchen.

Frankfurt am Main ist das Zentrum des deutschen Rechenzentrumsmarkts, mit dem Internetknoten DE-CIX, dichter Glasfaser und einem Ökosystem aus Betreibern und Dienstleistern. Genau diese Dichte ist das Problem: Wer dort heute Anschlussleistung anfragt, konkurriert mit vielen anderen um dieselben Umspannwerke.

Gleichzeitig hat sich die Nachfrage verändert. Training von KI-Modellen, Batch-Verarbeitung, Backup und viele Cloud-Dienste reagieren nicht auf ein paar Millisekunden Latenz. Für sie zählt, wo Strom verfügbar, erneuerbar und bezahlbar ist. Damit werden Regionen interessant, die früher nicht in Frage kamen: Standorte in der Nähe von Höchstspannungsleitungen und großen Umspannwerken, ehemalige Kraftwerks- und Industrieflächen mit bestehender Netzinfrastruktur, Regionen mit hoher Einspeisung aus Wind und Sonne, in denen das Netz Abnehmer braucht.

Für Kommunen abseits der Metropolen ist das eine neue Lage. Ein Rechenzentrum bringt Gewerbesteuer, Arbeitsplätze in Bau und Betrieb und eine Wärmequelle für das Wärmenetz. Was das im Einzelnen bedeutet, beschreiben wir auf der Seite für Kommunen.

Wie geht ein Entwickler vor, der von der Energieseite kommt?

Er prüft das Netz vor der Fläche und plant Speicher, Erzeugung und Anschluss als ein System.

Netz zuerst. Bevor eine Fläche gesichert wird, geht die Frage an den Netzbetreiber: Welche Leistung ist an welchem Punkt ab wann möglich. Die Antwort entscheidet, ob ein Standort weiterverfolgt wird. Wer die Fläche zuerst kauft und dann fragt, kauft ein Risiko.

Batteriespeicher. Ein Speicher am Rechenzentrum deckt Lastspitzen ab und hält die Entnahme unter der vereinbarten Leistung. So trägt derselbe Anschluss mehr IT-Last, und eine flexible Anschlussvereinbarung wird belastbar. Wie das funktioniert, beschreibt unser Beitrag zum Batteriespeicher am Rechenzentrum.

Erzeugung vor Ort. Photovoltaik auf Dächern und Freiflächen des Campus, dazu Strombezug über langfristige Lieferverträge. Das senkt den Bezug aus dem Netz und hilft bei einer Pflicht aus dem Energieeffizienzgesetz: Betreiber müssen ihren Stromverbrauch ab dem 1. Januar 2027 bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken (§ 11 Abs. 5 EnEfG).

Gestufter Anschluss. Ein Campus geht nicht an einem Tag ans Netz. Die erste Ausbaustufe kann an einer niedrigeren Spannungsebene oder mit begrenzter Leistung starten, während das Umspannwerk für den Endausbau geplant und gebaut wird. Speicher und Erzeugung überbrücken die Zeit dazwischen.

Abwärme mitdenken. Wo ein Wärmenetz entsteht oder erweitert wird, hat ein Rechenzentrum einen Abnehmer für seine Wärme, und die Kommune hat eine Quelle. Das ist ein Standortkriterium, kein Zusatz.

Bright & Green kommt von der Energieseite. Das Unternehmen entwickelt, baut und betreibt Rechenzentren und Batteriespeicher und hat seine Netz- und Energiekompetenz in fast zwanzig Jahren Solarbau aufgebaut. Wie wir Energie und Netz für einen Campus planen, steht auf der Seite Energie und Netz. Flächen mit Nähe zu einem Umspannwerk oder einer Hochspannungsleitung prüfen wir gern; Informationen für Eigentümer finden Sie unter Flächen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Netzanschluss für ein Rechenzentrum?

Das hängt vom Anschlusspunkt ab. Ist am Umspannwerk Kapazität frei, geht es um Prüfung, Vertrag und Anbindung: Monate. Muss ein neues Umspannwerk oder eine neue Leitung gebaut werden, kommen Planung, Genehmigung und Lieferzeiten hinzu, und aus Monaten werden Jahre. Deshalb gehört die Anfrage beim Netzbetreiber an den Anfang jeder Standortprüfung.

Kann ein Rechenzentrum ohne Netzanschluss betrieben werden?

Nicht auf Dauer. Eigene Erzeugung und Speicher senken den Netzbezug und überbrücken Stunden, aber sie ersetzen keinen Anschluss, der rund um die Uhr Last trägt. Ein Rechenzentrum ohne Netz wäre ein Kraftwerk mit angeschlossenen Servern: teurer, schwerer zu genehmigen und weniger verfügbar.

Was ist eine Anschlusszusage?

Die verbindliche Aussage des Netzbetreibers, eine bestimmte Leistung an einem bestimmten Punkt ab einem bestimmten Zeitpunkt anzuschließen. Sie folgt auf die Netzverträglichkeitsprüfung und wird im Netzanschlussvertrag konkretisiert. Ohne sie ist ein Standort eine Absicht, keine Grundlage für Investitionen.

Wer ist der richtige Ansprechpartner für den Netzanschluss?

Der Netzbetreiber, in dessen Netz der Anschluss liegt: für kleinere Leistungen der örtliche Verteilnetzbetreiber, für große Leistungen der Übertragungsnetzbetreiber der Region. Leistung und Spannungsebene bestimmen, wer zuständig ist. Ein erfahrener Entwickler führt dieses Gespräch, bevor er über die Fläche spricht.