Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG): So funktioniert der Steuervorteil für Solar und Speicher
Der IAB nach §7g EStG erlaubt es, bis zu 50 % der Anschaffungskosten vorab steuerlich anzusetzen. Wie das Instrument bei Solar- und Speicherinvestitionen wirkt – neutral erklärt.
Wer in eine Solaranlage oder einen Batteriespeicher investiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG nutzen. Er verschiebt die steuerliche Wirkung einer geplanten Investition nach vorn und schafft so Liquidität – bereits bevor die Anlage angeschafft ist.
Was der IAB ermöglicht
Mit dem IAB lassen sich bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer geplanten Investition vorab gewinnmindernd geltend machen. Eine zentrale Voraussetzung: Der Gewinn des Betriebs darf im Abzugsjahr 200.000 € nicht überschreiten.
Im Jahr der Anschaffung wird der zuvor abgezogene Betrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Gleichzeitig kann die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung entsprechend herabgesetzt werden – die Steuerwirkung bleibt damit über die Laufzeit erhalten, sie wurde lediglich zeitlich vorgezogen.
Sonderabschreibung als Ergänzung
Zusätzlich erlaubt §7g eine Sonderabschreibung von 40 % der (geminderten) Anschaffungskosten, die flexibel über fünf Jahre verteilt werden kann. Die reguläre lineare Abschreibung einer Photovoltaikanlage erfolgt über 20 Jahre.
Was bleibt unter dem Strich?
Über die gesamte Laufzeit entspricht der Steuervorteil einer abnutzbaren Investition den Anschaffungskosten multipliziert mit dem persönlichen Steuersatz. Der eigentliche Nutzen des IAB ist der Liquiditäts- und Zinsvorteil durch die zeitliche Verschiebung – nicht eine zusätzliche Subvention.
Wie sich das in Ihrem Fall auswirken kann, zeigt unser IAB-Rechner als unverbindliche Modellrechnung.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Die individuelle steuerliche Beurteilung übernimmt Ihre Steuerberatung.